Das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) hat am 30.01.2024 die Ergebnisse des NUB-Verfahrens 2023/2024 veröffentlicht. Von den 981 beantragten Verfahren wurden nun 288 (29%) mit dem Status 1 bewertet.
Das bedeutet, dass alle Krankenhäuser, deren beantragte Leistung erfolgreich war, für diese nun mit den Krankenkassen NUB-Entgelte verhandeln können.
Mehr zum Thema NUB finden Sie hier oder in unserem Whitepaper „Das NUB-Verfahren“ in unserem Downloadbereich.
Die Liste mit allen Leistungen finden Sie auf der InEK-Webseite.
Haben Sie Fragen zu dem Thema, z.B. wie Sie Krankenhäuser bei der Verhandlung für Ihr neues Produkt optimal unterstützen können, dann sprechen Sie uns gerne an.
Autor: Healthcare Heads GmbH
Telefon: +49 431 800 1470
E-Mail: info@healthcareheads.com