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Krankenhausreform: Verlängerung der Planungsfristen – Kabinettentwurf für September angekündigt

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte eine Anpassung zentraler Zwischenfristen in der Umsetzung der Krankenhausreform an.

In einer Presseerklärung hat Ministerin Warken verkündet, dass die grundlegende Systematik des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) – inklusive die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen – beibehalten wird. Es wird jedoch einen überarbeiteten Zeitplan geben, der als Kabinettentwurf für September erwartet wird; dazu, wann der Referentenentwurf vorliegen wird, wurden keine Angaben gemacht.

Schwerpunkte der aktuellen Anpassungen:

  • Verlängerung der budgetneutralen Phase bis Ende 2027 für bessere Planungs- und Umsetzungssicherheit,
  • Neuaufstellung der Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln anstatt aus Mitteln der GKV,
  • Anpassung der Qualitätskriterien und Leistungsgruppensystematik zur Förderung einer versorgungszentrierten Krankenhauslandschaft,
  • Ausweitung von Ausnahmeregelungen und Kooperationen zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum.

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Autor: Healthcare Heads GmbH

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