Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt die Honorare fest, die Ärzte mit der privaten Krankenversicherung oder Selbstzahlern abrechnen dürfen. Dies betrifft die Abrechnung im niedergelassenen Bereich und wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus. Die GOÄ wurde über Jahrzehnte nicht weiterentwickelt und der Bedarf, den medizinischen Fortschritt und andere Aspekte der aktuellen medizinischen Entwicklungen, z.B. digitale Leistungen in die GOÄ einzubringen war groß. Zukünftig ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ vorgesehen. Im nächsten Schritt ist das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Novellierung der GOÄ in der Rechtsverordnung zu verankern.
Neu ist z.B. die Abschaffung des Steigerungsfaktors zugunsten fester Zuschläge bei erhöhtem Aufwand. Die Analogabrechnung für neue Methoden wird verändert, dennoch soll die neue GOÄ weiterhin innovationsoffen sein. Bewährte Prinzipien wie die Einzelleistungsvergütung ohne Budgetierung sowie die Therapiefreiheit bleiben erhalten, jedoch verschiebt sich die Gewichtung der Vergütung zwischen den Leistungsbereichen.
Welche Auswirkungen hat die neue GOÄ auf Ihr Produkt und Ihre Erstattungsstrategie? Wir begleiten Sie durch die Veränderungen und unterstützen Sie bei der optimalen Positionierung.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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