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NUB-Zweitmeinungsverfahren durch Healthcare Heads

Eine fundierte Einschätzung Ihres NUB-Antrags durch unsere erfahrenen Experten kann die Erfolgschancen bei erneuter Antragstellunge erhöhen.

Mit dem „NUB-Verfahren“ wurde ein Antragsverfahren beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) implementiert, um Krankenhäusern die Möglichkeit einer individuellen Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern vor Ort zu geben.

War das Antragsverfahren erfolgreich, erhalten die Krankenhäuser mit dem  NUB-Status 1 für die beantragte  Methode die Möglichkeit, ein individuelles Entgelt mit den Kostenträgern zu verhandeln.

Für Methoden mit dem NUB-Status 2 stellt sich einerseits die Frage, warum nicht der Status 1 vergeben wurde, und andererseits, was die nächsten sinnvollen Schritte sind.

  • „Warum ist der Antrag vermutlich abgelehnt worden?“
  • „Macht es Sinn, den Antrag – z.B. in veränderter Form – erneut einzureichen?“
  • „Gibt es andere sinnvolle Maßnahmen, welche die Erreichung einer geregelten spezifischen Vergütung unterstützen?“

Um diese Fragen zu beantworten, bietet HcH eine zweite Meinung zu Ihrem NUB-Antrag an.
Dabei wird Ihr NUB-Antrag von zwei ehemaligen Mitarbeitern des InEKs dahingehend geprüft, ob die NUB-Kriterien nach § 6 Abs. 2 KHEntgG grundsätzlich erfüllt sind und welche Schritte notwendig und zielführend sind, um eine sachgerechte Vergütung für Ihr innovatives Medizinprodukt zu erreichen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Autor: Healthcare Heads GmbH

Telefon: +49 431 800 1470

E-Mail: info@healthcareheads.com