Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Mit diesem Gesetz sollen unter anderem Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit, aber auch die Vernetzung der Sektoren z.B. durch Telemedizin und Robotik finanziell unterstützt werden. Neben der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser wird in diesem Gesetz auch die Betriebskostenfinanzierung, die durch die verschiedenen Regelungen im Rahmen der Corona Krise notwendig geworden ist, neu geregelt. Der Bund gibt einmalig 3 Mrd. €, die Länder sollen 1,3 Mrd. € dazugeben.
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